Kirchenverwaltung von Sankt Johannes der Täufer

Die Kirchenverwaltung ist das Organ der Kirchenstiftung (siehe unten). Ihr unterliegt die gewissenhafte Verwaltung des Stiftungsvermögens und die Sorge um die ortskirchlichen Bedürfnisse, z.B. die Planung, Errichtung u. Ausstattung der Kirche u. der kirchlichen Gebäude, den Aufwand für die würdige Feier der Gottesdienste u. für die Seelsorge im Ort, sowie die Bereitstellung von Mitteln in den verschiedenen Bereichen der Gemeindepastoral. Aus diesem Grunde wird in jedem Kalenderjahr ein Haushalt erstellt.

Die Kirchenverwaltung besteht aus dem Pfarrer als Vorsitzenden u. aus je nach Größe der Pfarrei vier bis acht von den Pfarrangehörigen in geheimer Wahl gewählten Mitgliedern. In unserer Pfarrgemeinde gehören dem Gremium 4 Personen an. 
Die Kirchenverwaltung bestimmt für die Kassen- u. Rechnungsführung einen Kirchenpfleger.

Der Pfarrgemeinderatssprecher ist beratendes Mitglied.
Wenngleich die Kirchenverwaltung und der Pfarrgemeinderat ihren je eigenen Aufgabenbereich haben, ist im Gesamtinteresse der Pfarrei eine gute Zusammenarbeit beider Gremien unverzichtbar, die auch satzungsgemäß gewährleistet wird.

Kirchgeld ist ein Beitrag, den nach dem Kirchensteuergesetz die gemeindlichen Steuerverbände, das sind die Pfarrkirchenstiftungen, jährlich von den Pfarrangehörigen erheben (können) und der nur für ortskirchliche Zwecke verwendet wird. Es ist ein wichtiger Einnahmeposten im Haushalt der Pfarrkirchenstiftung.

Kirchenstiftung
Die Kirchenstiftung ist Rechtsträger einer Kirche. Sie wird je nach Rang der Kirche Pfarrkirchenstiftung oder Filialkirchenstiftung genannt u. unterliegt der Ordnung für kirchliche Stiftungen in Bayern. Zweck der Kirchenstiftung ist es, die für den Erhalt und Unterhalt der Kirche notwendigen Finanzmittel zu erbringen.

Kirchenverwaltung ist das Gremium in der Pfarrei, das zusammen mit dem Pfarrer die Kirchenstiftung rechtlich vertritt. Hier lenken die gewählten Kirchenverwaltungsmitglieder zusammen mit dem Pfarrer als Kirchenverwaltungsvorstand aktiv die Geschicke der Pfarrei.

Die Kirchenverwaltung hat die Aufgabe, die Vermögenswerte der Kirchengemeinde sparsam und gewissenhaft zu verwalten.